Die Krankenkasse prüft den Antrag. Lehnt sie ihn ab, können Sie Widerspruch einlegen. Die volle Kostenübernahme gilt jedoch nur für die Regelversorgung. Wünschen Sie einen Zahnersatz, der darüber hinaus geht, müssen Sie auch als Härtefall selbst zuzahlen.
Was ist, wenn ich leicht über der Grenze liege?
Wer leicht über der Einkommensgrenze für die Härtefallregelung liegt, kann trotzdem einen erhöhten Festzuschuss erhalten. Das nennt sich "individuelle Härtefallregelung". Patient:innen bekommen dann nicht den doppelten Festzuschuss wie im normalen Härtefall, aber immerhin einen erhöhten Festzuschuss. Die Höhe wird individuell berechnet und hängt vom Einkommen und den Kosten des Zahnersatzes ab. Wer im Jahr 2024 nahe an der oben genannten Grenze von 1.414 Euro liegt, sollte sich deshalb an seine Krankenkasse wenden.
Die Krankenkassen übernehmen jedoch nur die Kosten der Regelversorgung und zahlen nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Deshalb müssen Sie die Rechnung der Zahnärztin oder des Zahnarztes einreichen. Für den Antrag sind grundsätzlich die Bruttoeinnahmen in dem Monat vor Eingliederung des Zahnersatzes maßgeblich.