Die (zuzahlungsfreie) Füllung ab dem Jahr 2025
Zahnfarbene Kunststofffüllungen, sogenannte Komposite, sind bereits seit 2018 Kassenleistung für Kinder unter 15 Jahren sowie für schwangere und stillende Frauen und für alle gesetzlich Versicherten bei Füllungen im Frontzahnbereich. Im Seitenzahnbereich werden nun in der Regel selbsthaftende Materialien verwendet, die in mehreren Schichten, aber ohne zusätzliches Klebemittel eingebracht werden. Wenn das nicht möglich ist, sind in Ausnahmefällen im Seitenzahnbereich auch Komposit-Materialien als Kassenleistung möglich, die schneller aushärten (sogenannte Bulkfill-Komposite).
Bestehende Amalgam-Füllungen können im Mund bleiben. Das Quecksilberverbot bezieht sich nur auf zukünftige Füllungen. In der Wissenschaft ist es Konsens, dass bestehende, intakte Amalgamfüllungen keine Gefahr darstellen und nicht leichtfertig herausgebohrt werden sollten.