Funktionsstörungen im Zusammenspiel von Zähnen, Kaumuskeln und Kiefergelenken heißen "Craniomandibuläre Dysfunktion", kurz CMD. Für Diagnostik und Therapie gibt es viele Angebote. Hier erfahren Sie, was davon die Krankenkasse zahlt.
Was ist eine Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD)?
Die Deutsche Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT) definiert CMD als Oberbegriff für Schmerzen oder Funktionsstörungen im Bereich der Kaumuskulatur und/oder der Kiefergelenke. Möglich sind Muskelschmerzen, eine eingeschränkte Kieferöffnung oder Funktionsstörungen durch Verlagerungen im Kiefergelenk. Diese Beschwerden können verschiedene Ursachen haben, meist wirken mehrere zusammen. Mögliche Auslöser sind Überbelastungen, Verletzungen, psychische oder genetische Faktoren oder auch Entzündungen. Ein klares Leitsymptom gibt es nicht.
Viele der möglichen Begleitsymptome wie Kopfschmerzen, Zahn-, Ohren- oder Rückenschmerzen können andere Ursachen haben. International ist es Konsens, dass eine CMD erst dann behandlungsbedürftig ist, wenn sie Schmerzen verursacht. Denn viele Menschen weisen Abweichungen vom medizinisch idealen Biss auf, die aber oft nicht wahrnehmbar sind, vom Körper kompensiert werden oder Varianten der Norm darstellen. Von CMD betroffene Patient:innen klagen aber teilweise über einen langen Leidensweg mit vielen Arztkontakten und hohen Kosten.
Was zahlt die Krankenkasse?
Die erste Untersuchung durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt ist Kassenleistung. Dabei erfragt das zahnärztliche Fachpersonal, wo Schmerzen auftreten, und untersucht die betroffenen Gewebe und Strukturen. Das Kernstück der zahnärztlichen CMD-Therapie ist eine Okklusions- oder Aufbiss-Schiene.
Die Okklusions- oder Aufbiss-Schiene ist laut vertragszahnärztlicher Richtlinie eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse bei Kiefergelenkstörungen, Behebung von Fehlgewohnheiten und muskulär- oder gelenkbedingten Störungen des Kausystems.
Ähnlich wie Schutzschienen gegen Zähneknirschen bestehen sie aus durchsichtigem Kunststoff, werden nach einem Abdruck gefertigt, über die Zähne gelegt und meist nachts getragen. Die Schienen können zum Beispiel die Belastung der Kiefergelenke reduzieren oder das Funktionsmuster der Kaumuskeln oder die Lage der Kieferköpfchen verändern, also der beweglichen Bestandteile der Kiefergelenke.
Die "Aufbissbehelfe" gibt es in verschiedenen Varianten sowie mit und ohne adjustierte Kaufläche. "Adjustiert" bedeutet individuell eingestellt oder eingegliedert. In der Richtlinie für die vertragszahnärztliche Behandlung ist aufgeführt, welche Schienen Kassenleistung sind. Dazu gehören:
- individuell adjustierte Aufbissbehelfe,
- Miniplastschienen mit individuell geformtem Kunststoffrelief,
- Interzeptoren,
- spezielle Aufbiss-Schienen am Oberkiefer, die alle Okklusionsflächen bedecken (zum Beispiel Michigan-Schienen).
Das Eingliedern eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche kann bei akutem Schmerz sinnvoll sein. Die adjustierte, also aufwändigere Schienenvariante berücksichtigt laut DGFDT die Lage des Unterkiefers im Zusammenspiel von Kaumuskulatur und Kiefergelenken, dafür müssen Lage und Bewegungen des Unterkiefers und der Kiefergelenke aufgezeichnet werden. Weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen sind Privatleistung. Der Grund: Nach § 28 Abs.2 SGB V gehören "funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen nicht zur zahnärztlichen Behandlung" und dürfen von den Krankenkassen auch nicht bezuschusst werden.
Welche Leistungen müssen Patient:innen privat zahlen?
Alle Schienenarten, die von den oben genannten abweichen, müssen gesetzlich Versicherte selbst bezahlen (zum Beispiel CAD/CAM-gefertigte Schienen, gedruckte Schienen, Doppelschienen, Myozentrikschienen). Ebenfalls Privatleistung ist die Funktionsanalyse, eine zahnärztliche Untersuchungsmethode, um den Funktionszustand des gesamten Kauorgans zu erfassen.
Man unterscheidet die "Klinische Funktionsanalyse" und die "Instrumentelle Funktionsanalyse". Bei der "Klinischen Funktionsanalyse" stellt die Ärztin oder der Arzt Fragen, schaut sich den Kiefer an und tastet Kaumuskeln und Kiefergelenke ab. Danach kann bei weiterem Untersuchungsbedarf die "Instrumentelle Funktionsanalyse" zum Einsatz kommen. Dabei werden die Funktionen im Kiefer gemessen, etwa mit Geräten zur elektronischen Aufzeichnung von Unterkieferbewegungen.
Tipp für Verbraucher:innen