Brücke, Krone, Implantat: Welche Unterschiede gibt es beim Zahnersatz?

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Beim Zahnersatz gibt es Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen. Was die richtige Wahl ist, hängt von der Zahnlücke und dem Zustand der Zähne ab. Und davon, wie teuer es werden darf.
Implantat ohne Zahnkrone

Das Wichtigste in Kürze:

  • Entscheidend ist das Material. Metall sieht nicht so gut aus wie Keramik, ist aber preiswert, stabil und lange haltbar.
  • Kronen und Brücken können als Vollmetall-Lösung hergestellt werden oder ganz aus Keramik, aber auch als Metallgerüst, das zahnfarben überzogen wird.
  • Implantate sind die teuerste Variante und kommen dem echten Zahn am nächsten, bergen aber Risiken.
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Kronen: Stahl, Gold oder Keramik

Eine Krone kommt in Frage, wenn ein Zahn so weit zerstört ist, dass eine Füllung nicht mehr möglich ist. Nach einem Abdruck wird die Krone im Labor hergestellt und anschließend auf dem Zahn zementiert. Es gibt 3 Varianten von Kronen: die Vollmetallkrone, die Vollkeramikkrone und die Metallverblendkrone.

Vollmetallkrone
Vollmetallkrone
Foto: MStock / Fotolia.com

Als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (Regelversorgung) ist im Seitenzahnbereich eine metallische Vollkrone aus Nicht-Edelmetall vorgesehen. Kosten: Rund 366 Euro. Davon übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen  60 Prozent über den sogenannten Festzuschuss. Dieser Zuschuss bleibt gleich, auch wenn die Kosten durch den Einsatz von Gold oder Keramik steigen. Vollmetallkronen halten laut Expert:innenmeinung bis zu 25 Jahre.

 

 

Vollkeramikkrone

Eine Vollkeramikkrone kommt optisch einem echten Zahn am nächsten, ist gut verträglich, und je nach Zusammensetzung der Keramik auch deutlich  langlebiger als früher.

Metallverblendkrone
Metallverblendkrone
Michael Tieck / Fotolia.com

Bei einer Metallverblendkrone wird ein Metallgerüst ganz oder teilweise mit einem zahnfarbenen Material (Keramik oder Kunststoff) überzogen. Eine Verblendung aus Keramik ist im Vergleich zu Kunststoff besser verträglich. Allergien sind generell selten. Wie lange die Verblendung hält, hängt unter anderem von der Art der Keramik ab. Wird ein Frontzahn überkront, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen vorn und seitlich eine zahnfarbene Verblendung, also eine Metallverblendkrone.

Brücken: Nachbarzähne als Anker

Brücken können ganz aus Metall oder aus Keramik hergestellt werden. Möglich ist auch ein Metallgerüst, das im sichtbaren Teil mit Keramik oder Kunststoff überzogen (verblendet) wird.

Vollkeramische  Brücken erreichen mittlerweile oft die gleiche Stabilität und Haltbarkeit wie die Metallvariante. Da Metall aber wesentlich günstiger ist, ist Keramik keine Kassenleistung. Die Krankenkassen gehen bei der Basisversorgung (sogenannte Regelversorgung) von um die 1.000 Euro je Brücke aus. Für 3, maximal 4nebeneinander fehlende Zähne sehen sie eine Brücke als Lösung vor.

Bei der Brücke dienen die Nachbarzähne als Anker. Diese müssen dafür aber beschliffen und überkront werden. Dabei gehen in der Regel 40 bis 60 Prozent der Zahnsubstanz verloren. Mögliches Risiko ist eine Schädigung des Zahnnervs.

Endpfeilerbrücke

Die häufigste Art ist die "Endpfeilerbrücke", die an den beiden vorhandenen Zähnen rechts und links der Lücke befestigt wird.

Freiendbrücke

Wenn auf einer Seite ein Zahn als Brückenglied fehlt, etwa am Ende einer Zahnreihe, kann die Brücke nur auf einer Seite befestigt werden. In diesen Fällen spricht man von der "Freiendbrücke".

Adhäsivbrücke

Für kleine Lücken oder als Provisorium sind geklebte Brücken möglich. Diese Brückenart wird "Adhäsivbrücke" genannt. Dabei wird ein Metallgerüst mit dünnen Klebeplättchen auf der Rückseite der angrenzenden Zähne befestigt.

Implantate: Die teuerste Variante von Zahnersatz

Implantate sind künstliche Zahnwurzeln bei der Metallstifte in den Kiefer gebohrt werden (siehe Abb. oben). Es handelt sich daher streng genommen nicht um einen künstlichen Zahn, da auf das Implantat noch der endgültige Zahnersatz in Form einer Krone, Brücke oder festsitzenden Prothese befestigt werden muss.

Einsetzen eines Implantats Implantate sind die teuerste Versorgungsmöglichkeit beim Zahnersatz. Ein Einzelzahn-Implantat kostet inklusive Zahnersatz in der Regel zwischen 1.500 und 3.500 Euro. Bei mehreren Implantaten werden die Kosten schnell fünfstellig.

Implantate gehören nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen und werden komplett privat nach der Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ, abgerechnet.

Ausnahme: Implantate sind in ganz engen Grenzen Kassenleistung. Dafür müssen seltene, in Richtlinien festgelegte Ausnahme-Indikationen für besonders schwere Fälle vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Zähne genetisch bedingt nicht angelegt sind oder ein besonders schwerer Gesichts- oder Kieferdefekt vorliegt, etwa ausgelöst durch Tumorerkrankungen oder angeborene Fehlbildungen.

Über den Festzuschuss erstatten die Krankenkassen 60 Prozent dessen, was die Basisversorgung mit einer Brücke oder Prothese kostet. Die Differenz muss von Patient:innen bezahlt werden.

Vorteil von Implantaten: Gesunde Nachbarzähne müssen nicht beschliffen werden.

Nachteil: Es ist ein chirurgischer Eingriff, der mit Risiken verbunden sein kann.

Prothesen: Wenn zu viele Zähne fehlen

Prothesen dienen dazu, eine geschlossene Zahnreihe zu erhalten, wenn zu viele Zähne verloren gegangen sind. Teilprothesen kommen zum Einsatz, wenn so viele Zähne fehlen, dass festsitzende Brücken nicht mehr verankert werden können.

Je nachdem, welche Verbindungselemente verwendet werden, spricht man von Teleskop-, Geschiebe- oder Steg-Prothesen. Die einfachste Variante ist eine Modellgussprothese, die mit sichtbaren Klammern an den verbleibenden Zähnen befestigt wird und eine Überkronung von Ankerzähnen überflüssig macht.

Vollprothesen halten durch eine Saug-, Haft- und Klebewirkung, wenn im Ober- oder Unterkiefer keine natürlichen Zähne mehr vorhanden sind.

Teil- oder Vollprothesen kosten als Basisvariante in der Regelversorgung rund 800 Euro. Davon übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 60 Prozent. Bei der Kostenübernahme gilt generell: Mit Bonusheft übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mehr, nämlich bis zu 75 Prozent und bei Geringverdiener:innen 100 Prozent.

Hinweis: Grundsätzlich gilt festsitzender Zahnersatz als die bessere Lösung im Vergleich zu Prothesen, da der Tragekomfort höher, die Haltbarkeit und Ästhetik besser und das Risiko für Zahnfleischschäden und Karies geringer ist. Allerdings: Prothesen sind meist preiswerter als festsitzender Zahnersatz.

Die Einzelkrone (PDF) - Patient:inneninformation der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK), Stand 05/2021

Adhäsivbrücken (PDF) - Patient:inneninformation der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK), Stand 05/2021

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