Das Wichtigste in Kürze:
- Für Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. Lebensmonat und dem 18. Lebensjahr zahlen die Krankenkassen regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen.
- Erwachsene können Kontroll-Untersuchungen, Zahnsteinentfernung und die Parodontitis-Früherkennung in Anspruch nehmen. Als Privatleistung werden Speicheltests oder Versiegelungen angeboten.
- Wichtig ist auch die richtige Zahnpflege zu Hause.
Warum ist Zahnvorsorge wichtig?
Die Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten stand nicht immer im Fokus der Zahnmedizin. Lange Zeit war die Zahnarztpraxis ein Reparaturbetrieb, in dem nicht viel Wert auf Zahnerhaltung gelegt wurde. Das hat sich seit einigen Jahrzehnten geändert. Weil auch in der Bevölkerung mehr Wert auf gesunde Zähne gelegt wird, sind weniger Zähne von Karies befallen und mehr eigene Zähne vorhanden.
Das zeigt: Viele Mundkrankheiten lassen sich gut verhindern. Den Kampf gegen Bakterien, die Karies, Parodontitis oder Periimplantitis auslösen, gewinnen Sie aber nur mit regelmäßigem Einsatz. Die Angebote der Zahnärzte sind vielfältig. Entscheidend ist aber die gute Mundhygiene zu Hause.
Welche Vorsorge bieten Zahnärztinnen und Zahnärzte an?
Als gesetzlich Versicherte:r können Sie einmal pro Halbjahr zur Kontrolluntersuchung gehen. Der Zahnarzt oder die Zahnärztin untersucht das Gebiss und den gesamten Mundraum und gibt Tipps, wie Sie Ihre Zähne pflegen und sich gesund ernähren. Eine kostenpflichtige Präventions-Maßnahme ist die professionelle Zahnreinigung. Dabei entfernt eine Fachkraft Verfärbungen sowie weiche und hart gewordene Bakterienreste von den Zähnen, aus den Zahnzwischenräumen und bis zu drei Millimeter unterhalb des Zahnfleischrandes. Viele Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten, z.B. durch Zuschüsse oder Bonusprogramme. Auch viele Zahnzusatzversicherungen der gesetzlich Versicherten beteiligen sich an den Kosten oder übernehmen sie vollständig.
Erwachsene können drei gesetzliche Kassenleistungen in Anspruch nehmen: Die Kontrolluntersuchung einmal pro Halbjahr, die Zahnsteinentfernung einmal pro Jahr sowie eine Parodontitis-Früherkennung alle zwei Jahre (Parodontaler Screening Index).
Privatleistungen sind Speicheltests und die Versiegelung der Seitenzahn-Kauflächen, auch Fissurenversiegelung genannt. Ein Speicheltest soll die Speichelmenge und damit auch die Menge der Bakterien ermitteln, die Karies auslösen. Das Ergebnis sagt in der Regel jedoch nichts darüber aus, wie hoch das persönliche Kariesrisiko ist. Ob Karies entsteht, hängt von mehreren Faktoren ab.
Diese Regelungen gelten für Kinder und Jugendliche
Seit dem 1. Juli 2019 gibt es neue gesetzliche Leistungen zur Vermeidung von Karies bei Kleinkindern. Danach haben Kinder zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat nun Anspruch auf 3 Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind zeitlich auf die U-Untersuchungen abgestimmt. Zwischen den einzelnen Untersuchungen müssen mindestens 4 Monate liegen.
Für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren übernimmt die Krankenkasse drei kostenlose Vorsorgeuntersuchungen. Zwischen den einzelnen Untersuchungen müssen 12 Monate liegen. Zwischen 6 und 18 Jahren können Kinder und Jugendliche jedes halbe Jahr zum Zahnarzt gehen. Mehr Informationen zu Früherkennungsuntersuchungen lesen Sie auf dieser Seite.
Weil Karies bei Kindern häufig an den beiden letzten Seitenzähnen vor dem Weisheitszahn auftritt, kann deren Oberfläche mit einem Schutzlack vor Bakterien geschützt werden. Das nennt man Fissurenversiegelung. Auch die Fissurenversiegelung zahlen die Krankenkassen.
Welche Maßnahmen sind zu Hause wichtig?
Zweimal täglich, so die offizielle Empfehlung, sollten Sie Ihre Zähne putzen. Dabei sollten Sie gründlich und systematisch vorgehen, vor allem abends. Nach zwei Minuten Putzzeit sind die Zähne deutlich sauberer als nach einer Minute. Bei Bedarf können Sie zusätzlich Zahnseide oder Zahnzwischenraumbürsten einsetzen.
Eine fluoridhaltige Zahnpasta schützt vor Karies. In der Zahnarztpraxis können zusätzlich Fluoridlacke auf die Zähne aufgetragen werden. Zu viel Fluorid kann aber schaden. Deshalb sollten Sie Form und Dosierung mit dem Zahnarzt absprechen. Fluoridtabletten etwa sollten Sie nur dann einnehmen, wenn Sie Fluorid weder in Zahnpasta noch im Speisesalz verwenden.