Zahnbehandlung im Ausland: Das sollten Sie beachten

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Sie planen, Ihre Zähne im Ausland behandeln zu lassen? Wir erklären Ihnen, worauf Sie dabei achten sollten.
Fahne der Europäischen Union weht im Wind

Das Wichtigste in Kürze:

  • Klären Sie vor der Behandlung, ob Ihre Krankenkasse Kosten erstattet und in welcher Höhe. Für Zahnersatzbehandlungen gelten besondere Regelungen.
  • Wenn Sie die Gesamtkosten berechnen, müssen Sie auch Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung einkalkulieren.
  • Informieren Sie sich, wie im Ernstfall nachgebessert werden könnte. Wären weitere Nachbehandlungen bei Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin in Deutschland möglich oder müssen Sie dafür erneut anreisen?
  • Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, ob diese Kooperationen mit ausländischen Zahnkliniken geschlossen hat.
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Ob gesetzlich oder privat: Wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind, haben Sie das Recht, sich im EU-Ausland zahnärztlich behandeln zu lassen. Das Gleiche gilt für eine Behandlung in der Schweiz oder den EWR-Staaten. Sie können sich die Kosten ganz oder teilweise von Ihrer Versicherung erstatten lassen.

Kostenübernahme von Auslandsbehandlungen für gesetzlich Krankenversicherte

Für eine Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenkasse stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

Alternative 1: Sie lassen sich die Behandlung im Vorfeld von Ihrer Krankenkasse genehmigen. Der Vorteil ist, dass die Abrechnung direkt zwischen Ihrer Krankenkasse und den Ärzt:innen vor Ort stattfindet und Sie insbesondere keine Übersetzungskosten für eine Rechnung zu zahlen haben.

Alternative 2: Sie tragen die Kosten der Behandlung zunächst selbst und reichen im Nachgang Ihre Rechnung bei der Krankenkasse in Deutschland ein. So können zahnärztliche Behandlungen schnell in Anspruch genommen werden. Aber Achtung: Wenn die Rechnung nicht in deutscher Sprache erstellt wurde, muss sie auf Ihre Kosten übersetzt werden. Auch können die Kosten der Behandlung höher sein, als das, was Ihnen die Krankenkasse erstattet. Die Mehrkosten müssen Sie dann in jedem Fall selbst zahlen.

Wichtig: Bei einer Behandlung mit Zahnersatz benötigen Sie für eine Kostenübernahme in jedem Fall vor Behandlungsbeginn eine Zustimmung Ihrer Krankenkasse. Auch eine stationäre Behandlung muss die gesetzliche Krankenkasse vorher genehmigen. Erfahren Sie mehr in diesem Beitrag.

Kostenübernahme von Auslandsbehandlungen für privat Versicherte

Für privat Versicherte existieren keine einheitlichen Vorgaben. Entscheidend ist, was in Ihrem Versicherungsvertrag und Ihrem individuellen Tarif geregelt ist. Privatpatient:innen sollten sich vor Behandlungsbeginn direkt an ihre Krankenversicherung wenden, um den Leistungsumfang zu klären.

Was sollten Sie vor der Zahnbehandlung im Ausland beachten?

Neben der Frage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse sollten Sie vor Abschluss einer Auslandsbehandlung noch folgende weitere Punkte bedenken: Lassen Sie sich zunächst einen vollständigen Kostenvoranschlag geben und nehmen Sie erst dann auf dem Behandlungsstuhl Platz, wenn Sie einen schriftlichen Vertrag geschlossen haben. Er sollte den Leistungsumfang sowie eine eventuelle Nachbesserung bei Problemen beinhalten. Die Gewährleistung sollte möglichst nach deutschem Recht festgelegt werden.

Vergessen Sie auch nicht die Nachsorge, die zu jeder erfolgreichen Behandlung dazu gehört. Preisgünstig ist die Auslandsbehandlung nur dann, wenn Sie für die Nachsorge nicht erneut anreisen müssen. Besser sollte die Nachsorge durch kooperierende deutsche Zahnärzt:innen durchgeführt werden. Um Kommunikationsprobleme zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass die Mitarbeiter:innen und behandelnden Zahnärzt:innen Deutsch sprechen. Stellen Sie sicher, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt vor Ort umfassend über eventuelle Vorerkrankungen oder Risiken informiert ist und fragen Sie nach, ob Unterlagen aus Ihrer deutschen Behandlungsakte benötigt werden.

Was sollten Sie während der Zahnbehandlung im Ausland beachten?

Achten Sie darauf, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt die komplette Behandlung schriftlich dokumentiert. Dazu gehören Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Therapien und verwendete Materialien in Form eines Materialpasses. Eine lückenlose Dokumentation ist in der Regel wichtig für die Nachsorge oder zur Klärung von Komplikationen.

Wie finde ich einen Zahnarzt im Ausland?

Viele Krankenkassen bieten Listen mit Zahnärzt:innen und Kliniken im Ausland an, deren Qualität sie überprüfen und mit denen sie mitunter Verträge geschlossen haben. Fragen Sie hierzu direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

Häufig präsentieren Ärzt:innen bzw. Kliniken ihre Leistungen auch im Internet. Aber: Verlassen Sie sich nicht nur auf ansprechende Bilder. Richten Sie ihr Augenmerk auf die Qualifikation des Arztes oder der Ärztin bzw. auf die Qualitätsstandards der Klinik oder Praxis. Eine Hilfe zur Beurteilung kann eine vorhandene Zertifizierung bieten, wie etwa das ISO-Zeichen, das auf die regelmäßige Kontrolle der Praxis hinweist. Dies gilt auch für das verwendete Material.

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